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Artikel im Odenwald Journal vom 18.11.2010

Neue Kanzlei in Bad König Peter Götz hilft im Rechtsstreit mit Versicherungen

Zum 1. November hat der hauptsächlich auf dem Gebiet des privaten Versicherungsrechts tätige Rechtsanwalt Peter Götz aus Frankenthal eine Zweigstelle in Bad König eröffnet. Die sehr gut erreichbare Kanzlei wird in den Räumen der „Ehemaligen Staatlichen Oberförsterei“ unweit des Bahnhofs betrieben und steht künftig den Rechtssuchenden des Odenwaldkreises und der angrenzenden Landkreise als Anlaufstelle in sämtlichen Rechtsangelegenheiten zur Verfügung. Dabei soll grundsätzlich keine Konkurrenz zu den ansässigen Kanzleien aufgebaut, sondern eine Angebotslücke geschlossen werden.

Das Versicherungsrecht ist ein Spezialgebiet, mit dem jeder Anwalt hin und wieder befasst ist. Aufgrund der Besonderheiten im Rechtlichen und Tatsächlichen können hier Erfahrungswerte und „Insiderkenntnisse“ von großem Nutzen bei Feststellung und Durchsetzung von Ansprüchen gegen den eigenen Versicherer sein.

Nach Vereinbarung steht Herr Götz seinen Mandanten für eine Erstinformation oder zur ausführlichen Erörterung der Sachlage bereit, ob im Leistungsfall oder wegen einer erforderlichen Feststellung zum Bestehen bzw. Umfang des Versicherungsschutzes, gleich ob es sich um eine Krankenversicherung, Lebensversicherung oder einen Vertrag der Sach-, Unfall- oder Haftpflichtversicherung handelt.

Im persönlichen Gespräch erläutert der Rechtsanwalt beispielhaft die typische Situation bei einer drohenden Berufsunfähigkeit. Ab einem bestimmten Zeitpunkt stellt sich die Frage, ob über die Beschäftigung mit den gesundheitlichen Auswirkungen der Erkrankung hinaus weitere Punkte zu klären sind, etwa wie infolge des Ausfalls der beruflichen Leistungsfähigkeit finanzielle Schwierigkeiten durch eine vorhandene private Berufsunfähigkeitsversicherung vermieden werden können.

Den vorhandenen Versicherungsschutz festzustellen und die geeigneten Maßnahmen zur Sicherstellung der vertraglichen Ansprüche einzuleiten bedarf es gleichermaßen professioneller Begleitung wie im Medizinischen. Das wird sofort deutlich, wenn man sich die auf dem Spiel stehenden Werte betrachtet. Bereits bei einer vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente in Höhe von monatlich 1.000,00 € und einer restlichen Versicherungs-/Leistungsdauer von 20 Jahren beträgt der sogenannte Barwert der Versicherung – also die künftig noch mögliche vertragliche Leistung – 240.000,00 €, unter Annahme einer gleichen Dauer beläuft sich der Barwert einer Monatsrente von 2.000,00 € auf 480.000,00 €. Ein Ausfall dieser eingeplanten und als Ausgleich für die fehlende Fähigkeit zur weiteren Ausübung der letzten beruflichen Tätigkeit dringend benötigten Absicherung hätte für den Versicherten nicht nur finanzielle Konsequenzen. Die gesamte Lebensplanung wäre in Frage gestellt. Also muss eine solche negative Entwicklung von vornherein vermieden werden.

Die Geltendmachung von Leistungen im Rahmen der Berufsunfähigkeitsversicherung beginnt mit der Beantragung der Leistung bei der Versicherung. „Aus meiner Erfahrung ist mir bekannt, dass bereits dieser Schritt viele Menschen verunsichert und unbeholfen macht“, weiß der Versicherungsrechtler zu berichten. Geht es doch für den Betroffenen um die Absicherung seiner weiteren wirtschaftlichen Existenz und schon im Rahmen der Antragstellung warten eine ganze Reihe von Fallstricken, welche er als Laie nicht erkennen kann und deren Nichtbeachtung später nur noch sehr schwer oder gar nicht mehr auszugleichen sind.

Durch seine fast 15jährige berufliche Tätigkeit für eine Versicherungsgruppe mit dem langjährigen Schwerpunkt in der Betreuung eines Lebensversicherungsunternehmens hat Rechtsanwalt Götz ein genaues Bild davon gewonnen, wie Versicherungen in Deutschland arbeiten und die Leistungsprüfung bei Berufsunfähigkeitsversicherungen vonstatten geht. „Als intimer Kenner der Branche bin ich daher in der Lage, in jedem Stadium der Leistungsprüfung zu beurteilen, wie sich der Versicherer anhand bestimmter Informationen verhalten wird. Gewiss lässt sich ein Leistungsfall nicht konstruieren, welche Informationen der Versicherer bekommen soll und welche nicht, sollte aber sehr wohl bedacht werden und ist bis zu einem gewissen Grad auch steuerbar.“ Demgegenüber sammele selbst ein versierter Anwalt üblicherweise nur im Rahmen des Rechtsstreits seine Erfahrungen zur Leistungsprüfung eines Lebensversicherers. Zudem koste der im Einzelfall möglicherweise entscheidende Wissensvorsprung nicht mehr als die Beauftragung eines anderen Rechtsanwalts, denn versicherungsrechtliche Mandate werden strikt nach dem für alle Anwälte geltenden Rechtsanwaltsvergütungsgesetz abgerechnet.

Im Falle eines reibungslosen Prüfungsverlaufs ohne unnötige zeitliche Längen und mit der gewünschten Anerkennung entstünden damit im Verhältnis zu den auf dem Spiel stehenden Werten geringe und überschaubare Kosten, für die bei einer vorsorglichen Beratung im Rahmen der Antragstellung eine Rechtsschutzversicherung allerdings nicht aufkomme. Wenn jedoch der Versicherer die Leistung verweigert oder die Bearbeitung verschleppt, müsse die Rechtsschutzversicherung eintreten. Die Kosten einer bereits erfolgten – vorsorglichen – Einschaltung können dann angerechnet werden, d.h., auch diese werden – zumindest zum überwiegenden Teil – von der Rechtsschutzversicherung übernommen.

Zum Abschluss weist der Anwalt darauf hin, dass Besonderheiten wie die soeben geschilderten in jeder Versicherungssparte zu beachten sind, bei der Krankenversicherung, bei der Lebensversicherung und ebenso bei der Sach-, Unfall- oder Haftpflichtversicherung.

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