Versicherungsanwalt.de
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Mein Tätigkeitsschwerpunkt ist das Versicherungsrecht.
Seit 1999 führe ich neben meiner Anwaltstätigkeit sämtliche Rechtsstreitigkeiten für ein Lebensversicherungsunternehmen, in dem ich als Syndikus leitend tätig und dort der für Rechtsfragen ausschließlich Verantwortliche bin. Davor war ich ebenfalls jahrelang in der Konzernrechtsabteilung mit Rechtsfragen aus allen drei Versicherungssparten befasst.

Das Versicherungsrecht ist ein Spezialgebiet, mit dem jeder Anwalt hin und wieder befasst ist. Aufgrund der Besonderheiten im Rechtlichen und Tatsächlichen können hier Erfahrungswerte und „Insiderkenntnisse“ von großem Nutzen bei Feststellung und Durchsetzung von Ansprüchen gegen den eigenen Versicherer oder bei der Abwehr von Ansprüchen Dritter sein. Durch die zwanzigjährige berufliche Tätigkeit für eine Versicherungsgruppe mit dem langjährigen Schwerpunkt in der rechtlichen Betreuung eines Lebensversicherungsunter- nehmens habe ich ein genaues Bild davon gewonnen, wie Versicherungen in Deutschland arbeiten und insbesondere die Leistungsprüfung vonstatten geht. Als intimer Kenner der Branche bin ich daher z. B. in der Lage, in jedem Stadium der Leistungsprüfung zu beurteilen, wie sich der Versicherer anhand bestimmter Informationen verhalten wird. Aber auch sonstige aktuelle Rechtsfragen behandeln die Versicherer nach bestimmbaren Kriterien.

Außerhalb der anwaltlichen Tätigkeit bin ich seit 2006 Dozent des Berufsbildungswerks der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV) e. V..

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